Mit dem optionalen Bieterverfahren verkaufen Sie effizient und zum besten Preis.
Zu Beginn der Vermarktungsphase werden die ersten Weichen gestellt: Hier legen Sie zusammen mit uns fest, ob der Verkauf klassisch zum Festpreis oder im innovativen Bieterverfahren stattfinden soll. Das Bieterverfahren gewährleistet hierbei einen zügigen und wertstabilen Verkauf zum Höchstpreis – und das manchmal innerhalb von nur wenigen Wochen. Dies bewahrt Ihre Immobilie zudem davor, zum Ladenhüter zu werden.
Vor Beginn des offenen Bieterverfahrens legen Sie in Abstimmung mit Ihrem persönlichen Berater ein Mindestgebot (sog. Preisuntergrenze) fest. Durch ein attraktives Mindestgebot wird die Zielgruppenansprache optimiert und ein gewünschter Wettbewerb unter den Kaufinteressenten erzeugt. Gut zu wissen: Im Vergleich zu einer Auktion besteht beim Bieterverfahren weder ein Ankaufsverpflichtung noch ein Verkaufszwang.
Im Anschluss an die Besichtigungstermine erhalten ernstzunehmende Kaufinteressenten die Möglichkeit am Online-Bieterverfahren teilzunehmen. Die Interessenten erhalten hierzu ein Einladungsschreiben mit Erklärungen und weiteren Details sowie eigene Zugangsdaten zu unserem gesicherten Bieterbereich. Hier können auch alle Details zum Bieterverfahren, Termine und Objektdetails eingesehen werden. Die Gebotsabgabe erfolgt unter den Teilnehmern anonymisiert.
Sobald der Termin zur Durchführung des Bieterverfahrens sowie der Zeitraum festgelegt worden sind, werden alle für das Bieterverfahren registrierten Kaufinteressenten sowie der Verkäufer hierüber informiert. In der Regel wird das Bieterverfahren an einem Sonntag für die Dauer von einer Stunde durchgeführt. Hierbei werden alle Gebote anonym in einer Liste angezeigt, so dass auf höhere Gebote schnellstmöglich reagiert werden kann. Eine Anpassung des Kaufgebotes nach oben ist während des Verfahrens zu jederzeit möglich.
Sobald das letzte Gebot abgegeben worden ist, werden die Ergebnisse des Online-Bieterverfahrens ausgewertet und an den Verkäufe weitergeleitet. Der Verkäufer hat nun drei Tage Zeit, sich für eines der Kaufangebote oder gegen einen Verkauf zu entscheiden. Für den Verkäufer stellt das Bieterverfahren keinerlei Risiko dar. Er bekommt am Ende der Gebotsrunde eine Auflistung aller Höchstgebote inkl. Klarnamen der Kaufinteressenten. Der Verkäufer entscheidet hierbei, ob und an wen er die Immobilie zu einem ihm angebotenen Preis verkaufen möchte. Hierbei muss sich der Verkäufer nicht automatisch für den Höchstbietenden entscheiden.
Sobald sich der Verkäufer für einen Kaufinteressenten entschieden hat, wird der Kaufinteressent über die Entscheidung des Verkäufers informiert. Im Anschluss werden alle Details und Bestandteile des Kaufvertrages erörtert sowie die Bonität des Kaufinteressenten geprüft. Sind sich Verkäufer und Käufer einig, wird ein Notariat mit der Erstellung eines Kaufvertragsentwurfes beauftragt. Selbstverständlich sind wir auch bei der Vertragsunterzeichnung an Ihrer Seite und begleiten Sie auf Wunsch bis zur Schlüsselübergabe.